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  2. Schallschutz – mit dem richtigen Boden zu mehr Ruhe

Schall entsteht dann, wenn Schwingungen erzeugt werden, die sich in festen, flüssigen oder gasförmigen Medien wellenförmig ausbreiten. Unterschieden wird zwischen Luftschall, Körperschall und Trittschall. Luftschall ist ein sich in der Luft ausbreitender Schall, Körperschall ist ein sich in festen Stoffen ausbreitender Schall und Trittschall eine Körperschallart, die etwa durch das Begehen einer Decke oder Treppe entsteht und dann als Luftschall in einen anderen Raum weitergeleitet wird. Die Frequenz bezeichnet die Anzahl der Schwingungen pro Sekunde, ihre Maßeinheit lautet Hertz (Hz).

Der menschliche Hörbereich liegt zwischen 16 Hz und 16000 Hz. Im Hochbau sind allerdings nur Frequenzen, die zwischen 100 Hz und ungefähr 3150 Hz liegen, relevant: Sehr tiefe Frequenzen werden kaum wahrgenommen, Frequenzen über 3150 Hz werden durch die Baustoffe sehr gut abgedämmt. Die DIN 4109 regelt die Anforderungen an den Schallschutz im Hochbau. Ziel ist es, Menschen in Aufenthaltsräumen vor unzumutbaren Belästigungen durch Schallübertragung zu schützen.

Die Luftschalldämmung einer Fußbodenkonstruktion wird hauptsächlich durch die Masse der direkt verbundenen und flankierenden Bauteile beeinflusst. Sowohl bei Trenndecken als auch bei anschließenden Wänden können Biegeschwingungen auftreten. Diese Übertragung macht sich besonders bei leichten Decken wie etwa Holzbalkendecken bemerkbar. Allein mit der Wahl des Bodenbelags ist in der Regel kaum eine Verbesserung der Luftschalldämmung zu erreichen.

Die Wahl des Bodenbelags ist entscheidend für den Trittschallpegel sowohl im Raum des Entstehens als auch in den benachbarten Räumen. Harte Bodenbeläge übertragen Trittschallgeräusche besonders gut, weich gepolsterte wie Teppichböden lassen diese praktisch gar nicht erst entstehen. Zum Einhalten der Mindestanforderungen im Trittschallschutz muss die Geschossplatte jedoch ohne Bodenbelag den Anforderungen der Norm entsprechen. Wird zu einem späteren Zeitpunkt ein weicher Bodenbelag entfernt und durch einen harten ersetzt, werden weiterhin die Mindestanforderungen erfüllt. Die Anrechnung weicher Böden ist jedoch zulässig, wenn ein erhöhter Trittschallschutz erreicht werden soll. Auch in gewerblichen Bauten wie Hotels oder Verwaltungsbauten dürfen weiche Bodenbeläge bei der Berechnung grundsätzlich berücksichtigt werden.

Es gibt zwei Ansatzpunkte für den Schallschutz bei Fußböden: Zum einen die Erhöhung der Masse des Untergrundes. Je mehr Masse der Untergrund besitzt, desto schwieriger ist es, ihn anzuregen, und desto weniger Schall wird erzeugt. Zum anderen gelingt durch eine Entkopplung der Fußbodenkonstruktion eine Minderung des Trittschalls.

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