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  2. Brandschutz – der Boden als Lebensretter

Dient der Verhinderung von Feuer und Rauch und damit der Brandvorbeugung. Die Durchführbarkeit der Löscharbeiten sowie die Rettung von Mensch und Tier müssen gewährleistet sein. Die verwendeten Baustoffe beeinflussen die Brandentwicklung und Ausbreitung des Feuers in angrenzende Räume und Geschosse. Auskunft über die brandschutztechnische Einstufung von Baustoffen und Bauteilen gibt die DIN EN 13501, das europäische Pendant zur nationalen Klassifizierung von Baustoffen nach DIN 4102, das letztere nach einer Übergangszeit ersetzen wird.

Es werden sieben europäische Baustoffklassen (Euroklassen) unterschieden: A1, A2, B, C, D, E und F. Außerdem sind dort die Unterteilungen für die Brandnebenerscheinungen von Baustoffen wie Rauchentwicklung (s = smoke, Klassen s1, s2 und s3) oder brennendes Abtropfen (d = droplets, Klassen d0, d1 und d2) festgelegt. Bodenbeläge sind in besondere Klassen (fl=floorings) unterteilt. Sowohl die europäischen als auch die nationalen Bezeichnungen können allenfalls den bauaufsichtlichen Benennungen A1 = nicht brennbar, A2 = vernachlässigbarer Beitrag zum Brand, B / B1 / C = schwer entflammbar, D / B2 / E = normal entflammbar und F = leicht entflammbar zugeordnet werden.

Zusätzlich werden die gesamten Bauteile in Feuerwiderstandsgruppen eingeteilt. Je nach Zeitdauer, die ein Bauteil dem Vollbrand Widerstand leistet und trotzdem noch seine Aufgabe erfüllt, erhält es die Bezeichnung F30, F60, F90, F120 oder F180.

Die Ziffern geben die Zeitdauer der Widerstandsfähigkeit in Minuten an. Somit hängt die Feuerwiderstandsklasse nicht nur vom Material der obersten Schicht ab, sondern auch vom gesamten Aufbau der Konstruktion und seiner Massivität. Fußbodenkonstruktionen werden dabei als Bestandteile von Decken betrachtet. Die Anforderungen an Bauprodukte regelt die europäische Bauproduktenverordnung. Das spezifische Verhalten eines Produkts wird im CE-Zeichen erfasst. Diese CE-Kennzeichnung enthält Aussagen zu verschiedenen Produkteigenschaften, darunter auch zum Brandverhalten. Sie gibt an, dass ein Produkt mit den Anforderungen der jeweiligen EU-Richtlinie übereinstimmt.

Entscheidend für die Anforderungen des Brandschutzes ist, in welchem Bereich der Bodenbelag verlegt werden soll. Für den Einsatz im privaten Wohnbereich wird in Deutschland für Bodenbeläge üblicherweise die Brandklasse Efl gefordert. Die Prüfung und Klassifizierung der Bodenbeläge erfolgt nach dem sogenannten Kleinbrennertest nach EN ISO 11925-2. Dabei wird die Entzündbarkeit eines Bodenbelages ermittelt. Im Objektbereich muss sogar die Brandklasse Cfl-s1 erfüllt werden. Die Klassifizierung erfolgt nach dem Radiant-Panel-Test nach EN ISO 9239-1.

In Aufenthaltsräumen mit erhöhten brandschutztechnischen Anforderungen wird zusätzlich zur Klassifizierung des Belages eine bauaufsichtliche Zulassung für das entsprechende Bauprodukt verlangt. Diese Zulassung wird vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) vergeben. Generell kann man sagen, dass Bodenbeläge in der Regel eher geringen Einfluss auf die Brandausbreitung haben. Sie brennen erst, wenn der Raum in Flammen steht. Der Grund dafür mag sein, dass sie in der kältesten Zone, nämlich auf dem kühlenden Estrich liegen.

Textile Bodenbeläge für den Wohnbereich müssen normalerweise nicht zusätzlich mit Flammschutzmitteln ausgestattet werden, da sie bereits durch ihre Zusammensetzung die Mindestanforderung an das Brandverhalten von Bauprodukten erfüllen. Um jedoch höhere brandschutztechnische Anforderungen zu erfüllen, kann es notwendig sein, Teppichböden mit Flammschutzmitteln auszustatten. Als geeignetes Mittel kommt üblicherweise Aluminiumhydroxid (Aluminiumtrihydrat ATH) zur Anwendung, das unter Hitzeeinwirkung flammenhemmende und rauchunterdrückende Eigenschaften entwickelt.

Sowohl bei der Produktion, im Gebrauch und bei der Entsorgung von textilen Bodenbelägen stellt ATH für den Menschen und die Umwelt kein Risiko dar. Ebenfalls infrage kommende Flammschutzmittel sind Magnesiumhydroxid, Ammoniumpolyphosphate und Melaninderivate.

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