Allgemeine bauaufsichtliche

Zulassung für Parkettklebstoffe

uzin

Aufgrund geänderter Bestimmungen in der Bauregelliste B Teil 1 wird es zukünftig für Parkett­klebstoffe eine Zulassungspflicht in Deutschland geben. Hierfür ist ein Zulassungsantrag beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) in Berlin zu stellen. Die Zulassung kann erteilt werden, wenn das entsprechende Produkt eine Emissionsprüfung nach dem AgBB-Schema erfolgreich bestanden hat und das Produkt keine giftigen oder anderweitig schädlichen Bestandteile enthält.
Das DIBt prüft die eingereichten Unterlagen und erteilt bei Einhaltung aller Kriterien die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) für das Produkt, das daraufhin mit dem Ü-Zeichen (für überwachtes Produkt) gekennzeichnet wird.

Handwerker dürfen in Deutschland ab dem 01.01.2011, dem Beginn der Zulassungspflicht für Parkettklebstoffe, nur noch Produkte mit abZ verwenden. Ein Verstoß dagegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann dazu führen, dass der Auftraggeber die Abnahme Ihrer Leistung verweigert.

Natürlich sind alle UZIN Parkettklebstoffe ab sofort mit dem Ü-Zeichen gekennzeichnet und garantieren Ihnen den Einsatz unserer Produkte ohne Einschränkungen.

Folgende Produkte sind mit dem Ü-Zeichen gekennzeichnet:
UZIN MK 80 S NEU
UZIN MK 92 S
UZIN MK 92 S dunkel
UZIN MK 95
UZIN MK 100
UZIN MK 200
Die Zulassungspflicht für Bodenbelagsklebstoffe und Unterlagen für Parkett oder Bodenbeläge kommt ein Jahr später – ab dem 01.01.2012.

“Wir sind Boden!”

Uzin Utz AG mit fünf Marken auf der BAU 2011 vertreten

Auf der BAU 2011 präsentiert Uzin mit dem Uzin KE 66, Uzin U 3000 und der Sigan- Produktreihe drei unterschiedliche Produktsysteme, die perfekt auf die Verarbeitung von Designbelägen abgestimmt sind.